Die Markenzeichen des „Hörenden Gebets“ bei einem Gästeabend sind:

1. Die Anonymität:

Kein Gast erzählt von seinen Fragen, mit denen er zu Gott kommt, oder von seinen Problemen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass wir umso unvoreingenommener hören können, je weniger wir wissen. Es geht in diesen Gästeabenden auch nicht um Seelsorge oder Beratung.

2. Der absolute Respekt vor dem Gast:

Wir bieten die Eindrücke, die wir in der Stille bekommen haben, dem Gast an. Was er annehmen möchte, entscheidet er selber. Es wird kein Druck ausgeübt und nicht nachgebohrt.

3. Die Ermutigung:

In dieser Situation der Anonymität halten wir es nicht für angemessen, Kritik oder Ermahnung weiterzugeben. Das findet eher in der Seelsorge seinen Platz. So werden nur die Eindrücke gesagt, die ermutigen und von einem heilbringenden Eingreifen Gottes zeugen.

4. Die Absichtslosigkeit:

Wer kommen möchte, kann sich einen Termin geben lassen. Gemeindezugehörigkeit spielt keine Rolle. Wir wollen mit dem Hörenden Gebet allen dienen, die es brauchen können. Auch nicht glaubende Freunde sind eingeladen, sofern ihr gläubiger Freund dafür sorgt, dass die Eindrücke hinterher gemeinsam besprochen und erläutert werden.

5. Die Mündigkeit des Gastes:

Für keinen wird hörend gebetet, ohne dass er ein Blatt mit “Hinweisen zum Umgang mit empfangenen Eindrücken” bekommt (Download). Darin wird der Gast auf seine Verantwortung zum Prüfen hingewiesen und bekommt Tips, wie er das tun kann.

Selbstverständlich kann und soll das „Hörende Gebet“ nicht nur an Gästeabenden geübt werden. Man kann jederzeit füreinander beten, etwa im Hauskreis, im Segnungsgebet, in der Seelsorge oder in anderen Zusammenhängen. Genauso kann ich auch für mich persönlich beten. Dabei ist dann natürlich keine Anonymität mehr gegeben; der Beter muss einfach sorgfältig unterscheiden, ob ein Eindruck aus seinem Vorwissen oder seinen eigenen Anliegen stammt oder nicht.